Ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass die Pressarbeit des Bundesverfassungsgerichts wohl gegen das Grundgesetz verstößt.
Konkret geht es um den Verein “Justizpressekonferenz”. Dessen Mitglieder (die sich der Verein selbst aussucht) erhalten vorab, sogar noch vor den Verfahrensparteien, Kenntnis über Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts. Anderen Pressevertretern werden diese Informationen verwehrt und genau darin sieht das Gutachten eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
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