Mit dem Kopf durch die Wand

Nachdem im Dezember letzten Jahres bereits die Änderung am Infektionsschutzgesetz in Kraft trat, mit der eine berufsbedingte Impfpflicht für medizinisches und Pflegepersonal ab 15. März 2022 eingeführt wurde, hatten bereits viele Betroffene für sich die Konsequenz gezogen, ihren Beruf zu wechseln. Zu respektlos und heuchlerisch war der Umgang der Regierung mit der Berufsgruppe, deren Arbeitsbelastung schon vor dem Auftreten von Covid19 oft am Anschlag war – bei vergleichsweise schlechter Entlohnung.

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Raus mit dem Geld!

Vergangene Woche war im Bundestag wieder einmal eine sogenannte Haushaltswoche. Das bedeutet, dass ausschließlich über die sogenannten Einzelpläne debattiert wurde, also die Haushaltsbudgets der einzelnen Ministerien. Das Geld von uns Bürgern und Steuerzahlern auszugeben, scheint nicht nur die Lieblingsbeschäftigung der Altparteien zu sein. Nein, das ist ihre Lieblingsbeschäftigung. Je mehr desto besser – und das unabhängig davon, ob die Wirtschaft boomt oder ob es gerade Probleme gibt. Den Grundsatz „Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not“ hat man schon lange vergessen. Der neue Grundsatz lautet „Raus mit dem Geld!“.

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Maßnahmen gehen weiter

Während die allgemeine Impfpflicht in der vorletzten Sitzungswoche nur in erster Lesung im Plenum und in der letzten im Gesundheitsausschuss diskutiert wurde, ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits in Kraft getreten. Hier stand die Regierungskoalition unter Zeitdruck, da ja ansonsten zum 20. März jegliche Pandemie-Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes (außer der berufsbezogenen Impfpflicht) außer Kraft getreten wäre, so wie es uns Justizminister Buschmann (FDP) versprochen hatte.

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Gesundheitsausschuss verhandelt Impfpflicht

Am Montag den 21. März fand eine öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages mit verschiedenen Sachverständigen statt, in der die Gesetzentwürfe und Anträge zum Thema Corona-Impfpflicht behandelt wurden. Nach der ersten Debatte im Plenum am vergangenen Donnerstag (1. Lesung) waren diese Vorgänge zur Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen worden. Die 2./3. Lesung mit Abstimmung wird dann am 7. April stattfinden.

Dass eine Impfpflicht klar verfassungswidrig wäre, habe ich als rechtspolitischer Sprecher AfD-Fraktion schon mehrfach betont und wer nach dieser Sachverständigenanhörung immer noch etwas anderes behauptet, der verlässt den Boden der Realität. Aber schauen Sie selbst!

Impfpflichtdebatte am 17. März 2022

Bei der heutigen Debatte zur Impfpflicht wurden von den Vertretern der Altparteien wieder viele Fake News verbreitet, bis hin zu den Behauptungen, es gehe um eine Herdenimmunität und die Impfung schütze vor der Verbreitung des Corona-Virus oder zuverlässig vor einem schweren Verlauf.

Besonders perfide war dabei, wie alle Befürworter die größtenteils sinnlosen Pandemiemaßnahmen mit der “geringen” Impfquote begründeten und so den Ungeimpften den Schwarzen Peter zuschieben wollten. Besonders der Gesundheitsminister tat sich hier mit spalterischen Schuldzuweisungen hervor.Ein besonderes Highlight war der kreischende Auftritt der 23jährigen Emilia Fester von den Grünen, die komplett faktenfrei von “kollektiver Freiheit” und einem ominösen “Payback” schwafelte.

Im Video sehen Sie eine kleine Zusammenfassung der heutigen Debatte.